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Mobbing und Beleidigung in Text-, Video-, und Bildform - die Rechte

Jeder Segen hat auch eine Schattenseite. Das Internet bietet die unendlichen Möglichkeiten - auch um Böses zu tun.

Es werden in Unterrichtspausen auf Schulhöfen Videos gedreht, in denen Mitschüler gedemütigt werden. Diese werden dann auf Youtube zur Belustigung anderer Jugendlicher zur Schau gestellt.

Was das für die Opfer bedeutet, ist den Tätern oft gar nicht so richtig bewusst.

Dies ist ein Straftatbestand.

Für so eine Tat sind jetzt Jugendliche von einen Gericht verurteilt worden.

Der Fall: Zwei 13-jährige haben ein Video gedreht (Rapp - Sprechgesang) in dem ein farbiger Mitschüler (gleichaltrig) beleidigt wurde (rassistisch ...).

Dieses Video wurde im Mai 2010 über YouTube veröffendlicht.

Vor Gericht: Vor dem Landgericht Bonn wurde von der Familie des betroffenen Mitschülers ein Schmerzensgeld in Höhe von 14.000 Euro und eine Unterlassungserklärung gefordert.

Das Urteil: Es wurde ein Vergleich geschlossen - die beiden Jugendlichen wurden zu einem Schnerzensgeld von insgesamt 5.000 Eruo verklagt, und mußten eine Unterlassungsvereinbarung unterschreiben.

Landgricht Bonn - 9 O 433/12 - Datum 08.04.2013

 

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bis gleich .... Kaffeepause ...

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